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9.1 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
überlassen hat. Sie dürfen ohne die ausdrück- 14.4 Während des Bestehens des Eigen- lich Mehrwertsteuer) zu den anderen ver-
liche vorherige schriftliche Zustimmung von tumsvorbehalts ist dem Kunden eine Ver- mischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
ERICH DIECKMANN weder vervielfältigt, noch pfändung oder Sicherungsübereignung der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Dritten zugänglich gemacht werden. Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen, Weise, dass die Sache des Kunden als Haupt-
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügun- sache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
13.2 Maschinen, Werkzeuge und sons- gen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde der Kunde ERICH DIECKMANN anteilmäßig
tige Produktionsmittel, die ERICH DIECKMANN ERICH DIECKMANN unverzüglich schriftlich Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt
im Zusammenhang mit der Produktion der an zu benachrichtigen, damit ERICH DIECKMANN das so entstandene Alleineigentum oder Mit-
den Kunden zu liefernden Produkte nutzt, wer- dagegen gerichtlich vorgehen kann. Soweit eigentum für
den nur dann an den Kunden übereignet, der Dritte nicht in der Lage ist, ERICH DIECK- ERICH DIECKMANN.
wenn die Parteien darüber eine gesonderte MANN die gerichtlichen und außergerichtli-
schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die chen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für 14.8 Soweit der Wert aller Sicherungsrech- 9 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
auch die Vergütung für eine solche Übereig- den ERICH DIECKMANN entstandenen Ausfall. te, die ERICH DIECKMANN gegen den Kunden
nung regelt. zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprü-
14.5 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung che um mehr als 10 % übersteigt, wird ERICH
13.3 Bestehende Schutzrechte verbleiben im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. DIECKMANN auf Wunsch des Kunden einen
bei ERICH DIECKMANN. Die Übertragung von Der Kunde tritt ERICH DIECKMANN jedoch entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
Schutzrechten sowie die Einräumung eines bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des freigeben. Die Auswahl der freizugebenden
Nutzungsrechts an einem Schutzrecht zu- Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehr- Sicherungsrechte obliegt ERICH DIECKMANN.
gunsten des Kunden - gleich welcher Art wertsteuer)
- bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Ver- der Forderung ab, die ihm aus der Weiterver- § 15 - Verschiedenes
einbarung zwischen den Parteien. äußerung der Vorbehaltsware gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar 15.1 ERICH DIECKMANN ist bei der
13.4 Die Rechte - insbesondere Schutz- unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware Auswahl seiner Unterlieferanten frei und hat
rechte - an sämtlichen Arbeitsergebnissen, ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft diese dem Kunden keinesfalls zu benennen.
die ERICH DIECKMANN im Rahmen der Zu- worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
sammenarbeit zwischen ERICH DIECKMANN bleibt der Kunde auch nach der Abtretung er- 15.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas ande-
und dem Kunden erzielt, stehen ausschließlich mächtigt. res vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Iserlohn.
ERICH DIECKMANN zu. Die Befugnis von ERICH DIECKMANN, die For-
derung selbst einzuziehen, bleibt hiervon un-
berührt. 15.3 Im Geschäftsverkehr mit Unter-
§ 14 - Eigentumsvorbehalt ERICH DIECKMANN wird jedoch die Forderung nehmern ist für Rechtsstreitigkeiten, die in die
nicht einziehen, solange der Kunde seinen sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte fal-
14.1 Die Gegenstände der Lieferungen Zahlungsverpflichtungen aus den verein- len, das Amtsgericht Iserlohn und für Rechts-
bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ERICH nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zah- streitigkeiten, die in die sachliche Zuständig-
DIECKMANN gegen den Kunden aus der Ge- lungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag keit der Landgerichte fallen, das Landgericht
schäftsverbindung zustehender Forderungen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge- Hagen als Gerichtsstand vereinbart. ERICH
das Eigentum von ERICH DIECKMANN (Eigen- stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist DIECKMANN ist wahlweise berechtigt, am Sitz
tumsvorbehalt). Dies gilt auch dann, wenn dies aber der Fall, so kann ERICH DIECKMANN des Kunden zu klagen.
der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden be- verlangen, dass der Kunde
zeichnete Warenlieferungen gezahlt worden ERICH DIECKMANN die abgetretenen Forde- 15.4 Es gilt deutsches Recht unter Aus-
ist. rungen und deren Schuldner bekannt gibt, schluss der kollisionsrechtlichen Bestimmun-
alle zum Einzug erforderlichen Angaben gen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwen-
14.2 Bei Pflichtverletzungen des macht, die dazugehörigen Unterlagen aus- dung.
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, händigt und den Schuldnern (Dritten) die Ab-
ist ERICH DIECKMANN zum Rücktritt und zur tretung mitteilt.
Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur He-
rausgabe der unter Eigentumsvorbehalt ge- 14.6 Die Verarbeitung oder Umbildung
lieferten Ware (nachstehend "Vorbehaltswa- der Vorbehaltsware durch den Kunden wird
re") verpflichtet und hat ERICH DIECKMANN stets für ERICH DIECKMANN vorgenommen.
- sofern erforderlich - Zutritt zu seinem Grund- Wird die Vorbehaltsware mit anderen, ERICH
stück und seinen Räumlichkeiten zu gewäh- DIECKMANN nicht gehörenden Gegenstän-
ren. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den verarbeitet, so erwirbt ERICH DIECKMANN
ERICH DIECKMANN liegt ein Rücktritt vom Miteigentum an der neuen Sache im Verhält-
Vertrag. ERICH DIECKMANN ist nach der Rück- nis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-
nahme der Kaufsache zu deren Verwertung Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ver- den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
bindlichkeiten des Kunden - abzüglich ange- Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbei-
messener Verwertungskosten - anzurechnen. tung entstehende Sache gilt im Übrigen das
gleiche wie für die Vorbehaltsware.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbe-
haltsware pfleglich zu behandeln; insbesonde- 14.7 Wird die Vorbehaltsware mit ande-
re ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ren,
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ERICH DIECKMANN nicht gehörenden Ge-
ausreichend zum Neuwert zu versichern. So- genständen untrennbar vermischt, so erwirbt 291
fern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor- ERICH DIECKMANN das Miteigentum an der
derlich sind, muss der Kunde diese auf eigene neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vor-
Kosten rechtzeitig durchführen. behaltsware (Faktura-Endbetrag, einschließ-