Page 291 - edi-tion Katalog
P. 291

9.1 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN





        überlassen hat. Sie dürfen ohne die ausdrück-  14.4      Während des Bestehens des Eigen-  lich Mehrwertsteuer) zu den anderen ver-
        liche vorherige schriftliche Zustimmung von   tumsvorbehalts  ist  dem Kunden  eine  Ver-  mischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
        ERICH DIECKMANN weder vervielfältigt, noch   pfändung oder Sicherungsübereignung der   Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
        Dritten zugänglich gemacht werden.  Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen,   Weise, dass die Sache des Kunden als Haupt-
                                         Beschlagnahmen oder sonstigen  Verfügun-  sache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
        13.2         Maschinen, Werkzeuge und sons-  gen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde   der Kunde ERICH DIECKMANN anteilmäßig
        tige Produktionsmittel, die ERICH DIECKMANN   ERICH DIECKMANN unverzüglich schriftlich   Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt
        im Zusammenhang mit der Produktion der an   zu benachrichtigen, damit ERICH DIECKMANN   das so entstandene Alleineigentum oder Mit-
        den Kunden zu liefernden Produkte nutzt, wer-  dagegen gerichtlich vorgehen kann. Soweit   eigentum für
        den nur dann an den Kunden übereignet,  der Dritte nicht in der Lage ist, ERICH DIECK-  ERICH DIECKMANN.
        wenn die Parteien darüber eine gesonderte   MANN die gerichtlichen und außergerichtli-
        schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die   chen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für   14.8      Soweit der Wert aller Sicherungsrech-  9  ALLGEMEINE INFORMATIONEN
        auch die Vergütung für eine solche Übereig-  den ERICH DIECKMANN entstandenen Ausfall.  te, die ERICH DIECKMANN gegen den Kunden
        nung regelt.                                                      zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprü-
                                         14.5     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung   che um mehr als 10 % übersteigt, wird ERICH
        13.3      Bestehende Schutzrechte verbleiben   im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt.   DIECKMANN auf  Wunsch des Kunden einen
        bei ERICH DIECKMANN. Die Übertragung von   Der  Kunde tritt  ERICH  DIECKMANN  jedoch   entsprechenden  Teil der Sicherungsrechte
        Schutzrechten sowie die Einräumung eines   bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des   freigeben. Die Auswahl der freizugebenden
        Nutzungsrechts an einem Schutzrecht zu-  Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehr-  Sicherungsrechte obliegt ERICH DIECKMANN.
        gunsten des Kunden - gleich welcher Art  wertsteuer)
        - bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Ver-  der Forderung ab, die ihm aus der Weiterver-  § 15  -  Verschiedenes
        einbarung zwischen den Parteien.  äußerung der  Vorbehaltsware gegen seine
                                         Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar   15.1         ERICH DIECKMANN ist bei der
        13.4      Die Rechte - insbesondere Schutz-  unabhängig davon, ob die  Vorbehaltsware   Auswahl seiner Unterlieferanten frei und hat
        rechte - an sämtlichen Arbeitsergebnissen,   ohne  oder  nach Verarbeitung  weiterverkauft   diese dem Kunden keinesfalls zu benennen.
        die ERICH DIECKMANN im Rahmen der Zu-  worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
        sammenarbeit  zwischen  ERICH DIECKMANN   bleibt der Kunde auch nach der Abtretung er-  15.2    Sofern nicht ausdrücklich etwas ande-
        und dem Kunden erzielt, stehen ausschließlich   mächtigt.         res vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Iserlohn.
        ERICH DIECKMANN zu.              Die Befugnis von ERICH DIECKMANN, die For-
                                         derung selbst einzuziehen, bleibt hiervon un-
                                         berührt.                         15.3          Im Geschäftsverkehr mit Unter-
        § 14  -  Eigentumsvorbehalt      ERICH DIECKMANN wird jedoch die Forderung   nehmern ist für Rechtsstreitigkeiten, die in die
                                         nicht einziehen, solange der Kunde seinen   sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte fal-
        14.1          Die Gegenstände der Lieferungen   Zahlungsverpflichtungen aus den verein-  len, das Amtsgericht Iserlohn und für Rechts-
        bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ERICH   nahmten  Erlösen  nachkommt,  nicht in  Zah-  streitigkeiten, die in die sachliche Zuständig-
        DIECKMANN gegen den Kunden aus der Ge-  lungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag   keit der Landgerichte fallen, das Landgericht
        schäftsverbindung zustehender Forderungen   auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge-  Hagen als Gerichtsstand vereinbart. ERICH
        das Eigentum von ERICH DIECKMANN (Eigen-  stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist   DIECKMANN ist wahlweise berechtigt, am Sitz
        tumsvorbehalt). Dies gilt auch dann, wenn   dies aber der Fall, so kann ERICH DIECKMANN   des Kunden zu klagen.
        der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden be-  verlangen, dass der Kunde
        zeichnete  Warenlieferungen gezahlt worden   ERICH DIECKMANN die abgetretenen Forde-  15.4      Es gilt deutsches Recht unter Aus-
        ist.                             rungen und deren Schuldner bekannt gibt,   schluss der kollisionsrechtlichen Bestimmun-
                                         alle zum Einzug erforderlichen Angaben   gen.  Das  UN-Kaufrecht  findet  keine  Anwen-
        14.2         Bei Pflichtverletzungen des   macht,  die  dazugehörigen  Unterlagen  aus-  dung.
        Kunden,  insbesondere  bei Zahlungsverzug,   händigt und den Schuldnern (Dritten) die Ab-
        ist ERICH DIECKMANN zum Rücktritt und zur   tretung mitteilt.
        Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur He-
        rausgabe der unter Eigentumsvorbehalt ge-  14.6    Die  Verarbeitung oder Umbildung
        lieferten  Ware (nachstehend "Vorbehaltswa-  der  Vorbehaltsware durch den Kunden wird
        re") verpflichtet und hat ERICH DIECKMANN   stets für ERICH DIECKMANN vorgenommen.
        - sofern erforderlich - Zutritt zu seinem Grund-  Wird die Vorbehaltsware mit anderen, ERICH
        stück  und  seinen  Räumlichkeiten  zu  gewäh-  DIECKMANN nicht gehörenden Gegenstän-
        ren. In der Zurücknahme der Kaufsache durch   den verarbeitet, so erwirbt ERICH DIECKMANN
        ERICH DIECKMANN liegt ein Rücktritt vom   Miteigentum an der neuen Sache im Verhält-
        Vertrag. ERICH DIECKMANN ist nach der Rück-  nis  des  Wertes  der  Vorbehaltsware  (Faktura-
        nahme der Kaufsache zu deren  Verwertung   Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu
        befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ver-  den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
        bindlichkeiten des Kunden - abzüglich ange-  Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbei-
        messener Verwertungskosten - anzurechnen.  tung entstehende Sache gilt im Übrigen das
                                         gleiche wie für die Vorbehaltsware.
        14.3       Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbe-
        haltsware pfleglich zu behandeln; insbesonde-  14.7        Wird die Vorbehaltsware mit ande-
        re ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten   ren,
        gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden   ERICH DIECKMANN nicht gehörenden Ge-
        ausreichend zum Neuwert zu versichern. So-  genständen untrennbar vermischt, so erwirbt                      291
        fern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor-  ERICH  DIECKMANN  das Miteigentum an der
        derlich sind, muss der Kunde diese auf eigene   neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vor-
        Kosten rechtzeitig durchführen.  behaltsware (Faktura-Endbetrag, einschließ-
   286   287   288   289   290   291   292   293   294   295   296