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1.4 NORMEN












                                               DIN EN 179                                                                             INHALTSVERZEICHNIS                  1  WISSENSWERTES












        ① Einsatz: Flucht- und Rettungswege in Gebäuden (z.B. Büro, Fertigungsstätten etc.), jedoch ohne Publikumsver-
        kehr. Die räumlichen Gegebenheiten sind den Personen bekannt, um einer evtl. Gefährdung über die bekannten
        Fluchtwege entkommen zu können.

        ② Zugelassene Beschläge: Fluchttürdrücker nach DIN EN 179 unterliegen bestimmten maßlichen Anforderungen,
        z. B. muss das Drückerende zum Türblatt hin zeigen, die Rückführung muss mindestens 40 mm betragen. Die
        Drückerstärke darf 18 mm nicht unterschreiten.

        ③ Prüfung und Zertifi zierung:  Schlösser und Beschläge werden zwingend gemeinsam in authorisierten Prüfstellen
        geprüft und zertifi ziert. Diese Zusammengehörigkeit fi ndet sich als Niederschrift in dem EG-Konformitätszertifi kat
        wieder.
        Die Auslieferung von Schloss und Beschlag kann getrennt erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich ge-
        meinsam geprüfte Produkte zum Einsatz kommen und die bauaufsichtsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.






        Panikschlösser mit geteilter Nuss und Panikbeschläge sind für den Notfall konzipiert und nicht für Türen mit Dauer-
        funktion geeignet.



























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