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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU EN - NORMEN FÜR TÜRBESCHLÄGE








INFOthek zum Thema DIN EN 179




① Einsatz:
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden (z.B. Büro, Fertigungsstätten etc.), jedoch ohne
Publikumsverkehr. Die räumlichen Gegebenheiten sind den Personen bekannt, um
einer evtl. Gefährdung über die bekannten Fluchtwege entkommen zu können.


② Zugelassene Beschläge
Fluchttürdrücker nach DIN EN 179 unterliegen bestimmten maßlichen Anforderungen,
z.B. muss das Drückerende zum Türblatt hin zeigen, die Rückführung muss mindestens
40 mm betragen. Die Drückerstärke darf 18 mm nicht unterschreiten.

③ Prüfung und Zertifzierung
Schlösser und Beschläge werden zwingend
gemeinsam in authorisierten Prüfstellen
geprüft und zertifziert.


Diese Zusammengehörigkeit fndet sich als
Niederschrift in dem EG-Konformitäts-
zertifkat wieder.

Die Auslieferung von Schloss und Beschlag
kann getrennt erfolgen, wenn sicher-
gestellt ist, dass ausschließlich gemeinsamen
geprüfte Produkte zum Einsatz kommen und
die bauaufsichtsrechtlichen Bestimmungen
beachtet werden. Panikschlösser mit ge-
teilter Nuss und Panikbeschläge sind für den
Notfall konzipiert und nicht für Türen mit
Dauerfunktion geeignet.

Sämtliche Zertifkate bzw. Bescheinigungen
können Sie herunterladen unter
www.dieckmann.com.

An dieser Stelle fnden Sie auch evtl.
Aktuallisierungen hinsichtlich weiterer
Konformitätsprüfungen mit Schloss-
herstellern.












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